Ich bin vom Bundesministerium für Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Justiz anerkannte Familien,- Eltern und Erziehungsberaterin gemäß Paragraph 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG

 

Ich führe die vom Gericht angeordnete Beratung für Familien und Paare im Bezirk Leibnitz, Deutschlandsberg, Südoststeiermark und Graz Umgebung durch.

Ebenso die verpflichtenden Elternberatungen bei einvernehmlichen Scheidungen gemäß Paragraph 95 Abs 3 Z1 AußSteG.

Für nähere Informationen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter

+43 680 4020 822

 

https://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es oft nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. gemeinsame Kinder zu klären. Falls es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen. Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.

Eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG kann angeordnet werden

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
  • bei gravierenden Problemen in der elterlichen Kommunikation und mangelnder Kooperation
  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse,
  • im Falle hocheskalierter Konflikte zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
  • bei der Anordnung eines begleiteten Kontakts
  • bei länderübergreifenden Scheidungs- oder Trennungsprozessen
  • wenn Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils besteht
  • im Zusammenhang mit der Entziehung der Obsorge bzw. nach Intervention des Kinder- und Jugendhilfeträgers.

Die Erziehungsberater/innen sind Expert/innen in pädagogischen und kinderpsychologischen Angelegenheiten. Sie richten die Aufmerksamkeit der Eltern gezielt auf das gemeinsame Interesse, nämlich das Wohlergehen des Kindes.

Wichtig:

Das Gericht legt fest, in welchem Stundenausmaß die Beratung stattfinden soll. Grundsätzlich nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

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     „Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG kann u.U. einen Beitrag zur Reduzierung der elterlichen Konflikte leisten. Allerdings kann eine nachhaltige Lösung bestehender Schwierigkeiten auf der Paarebene nicht allein im Rahmen von Erziehungsberatung geleistet werden.“

 

     

      Elternberatung- einvernehmliche Scheidung: Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.  Die Beratung dauert etwa 1 Stunde für Einzelpersonen und ca. 2- 2,5 Stunden für Paare.

      Folgendes wird besprochen:

 

  • Wie erleben Kinder und Jugendliche die Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie?
  • Was brauchen sie, um die Trennungssituation gut bewältigen zu können?
  • Wie können Kinder von ihren Eltern bestmöglich unterstützt werden?
  • Rechte der Kinder und Jugendlichen bei Scheidung.
  • Positive Aspekte der Scheidung
  • Gestaltung des Alltags nach der Trennung
  • Trennung zwischen Paarkonflikt und elterlicher Verantwortung.
  • Informationsfluss (Inhalt, Transportmittel, Frequenz) zwischen den Eltern
  • Kontaktregelungen

Selbstverständlich unterliege ich bei beiden Formen der Beratung der Schweigepflicht.

 

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      Erziehungsberatung- Elternbildung zu pädagogischen Themen wie Sozialverhalten, Emotionen, Lernen, Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, Fördermöglichkeiten, Neue Autorität, Pubertät u.v.m.   

neue AUSSICHTEN 2024-2025

 

*Potenzialentfaltung für Frauen "Flourishing- was bringt mich zum Erblühen?"

 Teil 2

 

*Förderung der Resilienz bei Kindern durch ganzheitliche Bewegungdskonzepte

 

*Green Care in Pädagogik und Beratung

 

*Selbstbild und Motivation- Lernen leicht gemacht

 

*Empathische und Positv- Provokative Kommunikation

 

*Achtsamkeit und Meditation

Eine WEG zu mehr Wohlbefinden, Gelassenheit und Lebensfreude

 

 

Wer bin ich also wirklich?

Ich bin all das, was ich besitze.

 Und ich besitze letztlich alles, was in mir

 ist.

 Wie ich mich jeweils zeige, entspricht

 meinem Selbst, wie es sich gerade in dem

 Augenblick ausdrückt.

 Wenn ich das freundlich akzeptiere,

 komme ich leichter einen Schritt vorwärts.

 Ich bin einmalig.

 

 Virginia Satir

 

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